Alter Landesschülerbeirat, neuer Vorsitzender
Was für eine Zeit! Und gerade in diese fällt die Amtszeit des 14. Landesschülerbeirats. Seit Juni 2020 ist das aktuelle Gremium das Sprechorgan der Schülerschaft in Baden-Württemberg. Auch wenn wir nicht immer populäre Meinungen vertreten haben, so waren wir stehts auf dem aktuellen Stand des Nötigen. Von digitalen Endgeräten über Luftfilter bis Fernlernen – immer wieder pochten wir auf das, was später durch äußere Zwänge überstürzt entschieden wurde. Umso wichtiger ist es jetzt auf Weitsichtigkeit und abgewogene Entscheidungen zu treffen – ohne Fehler vertuschen zu wollen. Das ist das Ziel, wofür ich meine verbleibende Amtszeit als Vorsitzender des Landesschülerbeirats verwenden möchte. Ich wurde im September 2021 zum Nachfolger von David Jung, der nun in München studiert, gewählt. Mein Name ist Kevin Erath und ich danke dem VBE sehr herzlich die Gelegenheit zu haben hier an dieser prominenten Stelle den LSBR und einige seiner Forderungen und Wünsche zu präsentieren.
Ausstattung auf ein Zeitgemäßes Niveau bringen
Wenn wir über Ausstattung sprechen, geht es meist um die Digitale Ausstattung von Klassenzimmern, doch das Problem liegt viel tiefer. Schulbaurichtlinien, die in Teilen noch auf dem Stand der Kaiserzeit ist. Wie sollen in einem Gebäude des 19. Jahrhunderts mit einer Technik und Methodik des 20. Jahrhunderts die Fähigkeiten für das 21. Jahrhundert vermittelt werden?
Umso bedauerlicher ist es, dass die derzeitige BW-Koalition sämtliche grundlegende Debatten ablehnt und nur auf die Verwaltung des Status quo pocht. Schulen wie die Alemannenschule Wutöschingen können einen Weg zeigen, wie es anders gehen kann. Doch bis wir so weit sind müssen schon jetzt Maßnahmen zur Verbesserung getroffen werden. Dabei zeigt die Praxis, dass es gerade nicht die teure und komplexe Technik ist. Vor allem im Digitalbereich gilt „keep it simple“. Glasfaser bis ins Schulhaus, leistungsstarkes WLAN und ein Beamer in jedem Klassenraum müssen die Grundausstattung bilden. Auch für die Endgeräte muss eine ähnliche Geräteoffene und allgemeine Richtlinie zum Equipment gefunden werden.
Wie viele Ellas braucht man für eine funktionierende Bildungsplattform?
Gemäß dem Motto „Wie viele Ingenieure braucht man um eine Glühbirne zu wechseln?“ versucht das Kultusministerium immer wieder den selben (falschen) Weg. Keine ergebnisoffene Diskussion sondern Vorgaben die bei näherer Betrachtung schlichtweg unpraktikabel sind. Auch die Schulen und Schulleitungen und -träger werden mal wieder sich selbst überlassen. Durch die Aufkündigung der Kooperation mit dem Hochschulnetz BelWü ergeben sich für alle Beteiligten große Hürden, die in dieser Form nicht nötig gewesen wären. Ein zu straffer Zeitplan mit zu wenig Plan ergibt viel Chaos, das selbst die Kultusverwaltung nicht aufzufangen vermag.
Jetzt werden sämtliche Bestandteile der Digitalen Bildungsplattform ausgeschrieben – das Moodle der Schulen wird im Funktionsumfang eingeschränkt, die Landes-Leher-Mails kommen später und die Kosten steigen. Teurer, später, schlechter – Das ist das Ergebnis aus dem Jahrelangen wegschauen und dem überstürzten Entscheiden wegen äußerer Zwänge. (Sie erinnern sich?)
Demokratie stärken
SMV stärken
Der erste Kontakt mit so etwas wie Demokratie haben die meisten in der Schule. Doch eine Stärkung dieser basisdemokratischen Methode erfährt man trotz der steigen Politikunzufriedenheit der Jugendlichen nicht. Weder das Anrechnungsdeputat für jede Verbindungslehrkraft noch die systematische Unterstützung von interschulischen Initiativen nach § 69 Abs. 3. Auch die SMV-Berater des ZSL haben keine etablierte Struktur bekommen. Auch hier wird wieder viel Verantwortung auf Einzelpersonen abgewälzt.
Jugendbeteiligung stärken
Anfang Oktober veranstaltete der LSBR gemeinsam mit dem Dachverband der Jugendgemeinderäte und dem Landtag den Kongress „U21 – next station: PARTIZIPATION!“. Die Jugendliche wünschen sich für das altermäßig jüngste Flächenland unter anderem ein Jugendbegehren. Analog zum Volksbegehren muss dabei in einem Zeitraum von 4 Wochen ein Quorum von 1.000 Unterschriften der 10 bis 21 Jährigen erfüllt werden um Initiativen in den Landtag verbindlich einzubringen. Auch die Absenkung des Wahlalters begrüßen die Jugendlichen und fordern dies nachdrücklich ein. Außerdem gibt es ein Anliegen der Jugendlichen mit Strahlkraft über die Grenzen Baden-Württembergs hinaus. Sie fordern die Verankerung der Jugendbeteiligung in der Landesverfassung. Der Vorschlag ist eine Ergänzung der Landesverfassung in Artikel 2a um Absatz 2: „Jugendliche müssen bei allen, sie betreffenden Themen angehört und beteiligt werden.“